@ksa: *lach* du bist im irrtum – zu dem schild heisst es: wer länger als drei minuten hält, der parkt (und das ist in dem falle verboten) daher das zusatzschild: es wird abgeschleppt. fred könnte natürlich nun flatterdamen dort "parken" lassen und dann im batfred-dress abschleppen.
Fred, es gib nur ein ein eingeschränktes Haltverbot, also wäre der Park schon in Ordnung.

:):):)
Der Tierpark heißt Tierpark, weil dort Tiere geparkt sind.
betreten nur zulässig für regenparka's ?
@ksa: *lach* du bist im irrtum – zu dem schild heisst es: wer länger als drei minuten hält, der parkt (und das ist in dem falle verboten) daher das zusatzschild: es wird abgeschleppt. fred könnte natürlich nun flatterdamen dort "parken" lassen und dann im batfred-dress abschleppen.
Es grünt so grün, wenn Fredls Pärklein blühen…*dumdidum*
@Ein Wolf:siehe http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stvo_2013/gesamt.pdf lfd. Nr.63 Zeichen 286 hihi
das zusatzschild sagt aber auch eindeutig,

dass hier nur schwarze autos abgeschleppt werden.
Unfug, das Schild bedeutet, dass jeder zwei Mandarinenstückchen bekommt, der es schafft mit seinem Auto auf einen LKW zu hüpfen.
ihr seid krank …